Das Verzeichnis der Wuhrbäche ist auf sämtlichen Gemeindekanzleien im Bezirk Schwyz sowie bei der Abteilung Umwelt an der Strehlgasse 15 in Schwyz ab Freitag, 26. Januar 2024 für 20 Tage öffentlich aufgelegt.
Einsprachen zum Verzeichnis der Wuhrbäche haben in schriftlicher Form bis zum 16. Februar 2024 an den Bezirksrat zu erfolgen.
Einsprachen sind per Post an Bezirksrat Schwyz, Brüöl 7, Postfach 60, 6431 Schwyz mit dem Vermerk «Einsprache Verzeichnis der Wuhrbäche» zu richten.