Neuorganisation Hochwasserschutz Bäche

Wuhrreglement und Ausführungsbestimmungen

An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Schwyz und das entsprechende Wuhrreglement mit 84.85% Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat am 14. Juli 2023 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Das Wuhrreglement und die Ausführungsbestimmungen  treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Öffentliche Mitwirkung zum Verzeichnis der Wuhrbäche

Die öffentliche Mitwirkung zum Verzeichnis der Wuhrbäche wurde am 30. September 2023 abgeschlossen. Die über 120 eingegangenen Anträge werden zurzeit geprüft und das Verzeichnis bereinigt. Der Bezirksrat wird voraussichtlich Anfang 2024 das bereinigte Verzeichnis genehmigen und in die öffentliche Auflage (inkl. Einsprachemöglichkeit) verabschieden. Weitere Informationen folgen zum gegebenen Zeitpunkt.

 

Inhaltliche Zusammenfassung Neuorganisation

Das bisherige System der Wuhrkorporationen stösst aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte zunehmend an seine Grenzen. Dazu kommt, dass für die meisten Bäche im Bezirk Schwyz, welche ein Hochwasserschutzproblem haben, noch keine gesetzeskonforme Wuhrkorporation besteht. Dieses veraltete System ist aufwändig, kompliziert und lückenhaft. Neu sollen deshalb die Aufgaben der Wuhrkorporationen durch den Bezirk Schwyz übernommen werden. Die Details dieser Neuorganisation sind in einem neuen Wuhrreglement sowie den zugehörigen Ausführungsbestimmungen festgehalten. Der Gewässerunterhalt soll über Wuhrmeister, welche in Wuhrkreisen organisiert sind, sichergestellt werden. Die Finanzierung der Hochwasserschutzprojekte soll neu vom Bezirk übernommen werden. Mit der Neuorganisation will der Bezirksrat den Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient organisieren und die Gleichbehandlung gewährleisten.