Neuorganisation Hochwasserschutz Bäche

Wuhrreglement und Ausführungsbestimmungen

An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Schwyz und das entsprechende Wuhrreglement mit 84.85% Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat am 14. Juli 2023 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Das Wuhrreglement und die Ausführungsbestimmungen  treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Wuhrbachverzeichnis

Das Wuhrbachverzeichnis beinhaltet diejenigen Fliessgewässerabschnitte, für welche der Bezirk Schwyz die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz übernimmt. Dort werden künftig vom Bezirk beauftragte Wuhrmeister eingesetzt, welche die Bäche regelmässig kontrollieren und notwendige Unterhaltsmassnahmen in die Wege leiten.

Für diejenigen Bäche, für welche bislang eine Wuhrkorporation zuständig war, ist vor der Übernahme durch den Bezirk die Auflösung der Wuhrkorporation notwendig.

Das Wuhrbachverzeichnis ist im WebGIS des Kantons Schwyz einsehbar: map.geo.sz.ch Geokategorie Gewässer – Wuhrbachverzeichnis

Auflösung von Wuhrkorporationen

In der nachfolgenden Checkliste sind die einzelnen Schritte, welche bis zur Auflösung der Wuhrkorporationen erforderlich sind, aufgelistet. Auf der Checkliste finden Sie ebenfalls einige Fragen und entsprechende Antworten dazu.

Zu der Checkliste liegen noch eine Vorbereitungsliste für die Schlussrechnung und vier Vorlagedokumente bei. Die Vorlagedokumente sind entsprechend anzupassen.

Inhaltliche Zusammenfassung Neuorganisation

Das bisherige System der Wuhrkorporationen stösst aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte zunehmend an seine Grenzen. Dazu kommt, dass für die meisten Bäche im Bezirk Schwyz, welche ein Hochwasserschutzproblem haben, noch keine gesetzeskonforme Wuhrkorporation besteht. Dieses veraltete System ist aufwändig, kompliziert und lückenhaft. Neu sollen deshalb die Aufgaben der Wuhrkorporationen durch den Bezirk Schwyz übernommen werden. Die Details dieser Neuorganisation sind in einem neuen Wuhrreglement sowie den zugehörigen Ausführungsbestimmungen festgehalten. Der Gewässerunterhalt soll über Wuhrmeister, welche in Wuhrkreisen organisiert sind, sichergestellt werden. Die Finanzierung der Hochwasserschutzprojekte soll neu vom Bezirk übernommen werden. Mit der Neuorganisation will der Bezirksrat den Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient organisieren und die Gleichbehandlung gewährleisten.