Portrait
Kurzübersicht
Der Bezirk Schwyz umfasst gut die Hälfte des Kantonsgebietes und knapp zwei Fünftel der Einwohnerzahl. Damit ist er bezüglich Einwohnern und Fläche der weitaus grösste der sechs Bezirke. Das Gebiet entspricht ungefähr dem Alten Land Schwyz, das während Jahrhunderten als Stand Schwyz geschichtliche Bedeutung hatte.
Der Bezirk besteht aus 15 Gemeinden: Schwyz, Arth, Ingenbohl-Brunnen, Muotathal, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Oberiberg, Unteriberg, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Alpthal, Illgau, Riemenstalden. Das Gebiet umfasst also auch nördlich der Wasserscheide am Mythen gelegene Teile, was auf die Politik Landerweiterung in der Alten Eidgenossenschaft zurückzuführen ist.
Entscheiden für die Geschichte der Talschaft wurde der Konflikt mit dem Kloster Einsiedeln (Marchenstreit). Die 934 von Strassburg aus gegründete Abtei erhielt von den schwäbischen Herzögen und den römisch-deutschen Kaisern grosse Ländereien geschenkt. Dazu gehörten auch das ganze Quell- und Flussgebiet von Sihl, Alp und Biber. Im 11. Jahrhundert verbreitete sich alsdann die Grossviehhaltung. Dazu waren mehr Weideland und Alpen erforderlich. Und dies gab es reichlich jenseits der Wasserscheide (Biberegg-Haggenegg-Holzegg-Ibergeregg) und damit auf Klostergebiet. Bäuerliche Rodungen und die Entführung der Mönche durch die Schwyzer führten zu einem Konflikt (Schlacht am Morgarten von 1315) sicherte den Schwyzern schliesslich den Besitz von beträchtlichen Gebieten jenseits der Mythen.
Die Wahlen in die Bezirksbehörden (Bezirksrat und Bezirksgericht) und die Beschlussfassung über Rechnung, Voranschlag und Steuerfuss finden im offenen Handmehr statt (Versammlungssystem). Sachgeschäfte dagegen werden zwar beraten, aber seit 1984 in geheimer Abstimmung an der Urne entschieden (Urnensystem). Die Kernaufgabe des Bezirks sind die Bildung (Sekundarstufe I), die Sicherheit (Gericht, Notariate), die Fliessgewässer und die Energie. Dafür besitzt er die Steuerhoheit. Der Bezirksrat ist für die politische und strategische Führung und für die Führung der Ressorts verantwortlich (Geschäftsleitungsmodell). Die Ressorts sind auf die einzelnen Bezirksratsmitglieder aufgeteilt.
Fotogalerie Bezirk Schwyz
Geschichte des Bezirks Schwyz
Von der Talgemeinde zum souveränen Staat
Das Gebiet des Bezirkes Schwyz deckt sich mit dem historischen „Alten Land Schwyz“, dem ehemals souveränen Stand und eidgenössischem Ort. Im Mittelalter hatte sich im Talkessel von Schwyz, im Muotatal und um den Lauerzersee eine eigenständige Talgemeinde entwickelt, die sich mit Uri und Unterwalden zur Urschweizer Eidgenossenschaft verband. Im Laufe des 14. Jahrhunderts wurden die Leute von Arth in den genossenschaftlich organisierten Verband einbezogen. Gegen Ende des 14. und im Laufe des 15. Jahrhunderts weitete das Land Schwyz seine Hoheit über das Gebiet des Abtes von Einsiedeln, über die March, Küssnacht und Höfe aus. Im Zuge der gesamteidgenössischen Entwicklung errangen Landammann, Rat und Landleute von Schwyz die Herrschaft über Uznach und Gaster (zusammen mit Glarus), über Bellinzona und das Bleniotal (mit Uri und Nidwalden), die Beteiligung an den grossen gemeineidgenössischen Vogteien im Freiamt, Baden, Thurgau, Rheintal, Sargans sowie im Tessin. Die Schwyzer waren ausserdem als Landvögte des Abtes von St. Gallen im Toggenburg massgeblich tätig sowie an der Schirmherrschaft über die Abteien St. Gallen und Engelberg beteiligt. Die Landsgemeinde bildete im schwyzerischen Staatsverband bis 1798 die oberste Gewalt in allen Angelegenheiten. An der Landsgemeinde konnten ausschliesslich die Angehörigen der Landleutegeschlechter mit Allmeindsrecht teilnehmen.
Revolutionärer Umsturz und schwierige Umstellung
Während der Helvetik (1798 bis 1803) wurde die Souveränität des Alten Landes vernichtet, gestand das Land Schwyz den Leuten der sogenannten angehörigen Landschaften und der Vogteien die Freiheit und Gleichberechtigung zu, und das Gebiet des Standes Schwyz wurde zwei helvetischen Kantonen (Waldstätten und Linth) zugewiesen. Das Alte Land teilten die helvetischen Behörden in die Distrikte Schwyz und Arth auf. Die Mediationsverfassung von 1803, als Korrektur der zentralistischen helvetischen Ordnung, benannte – im 11. Kapitel über den Kanton Schwyz – lediglich die historischen Landschaften. In der anschliessenden Gesetzgebung ist zwar von diesen als „Bezirke“ des neuen Kantons die Rede, das Alte Land Schwyz jedoch wird behutsam als „Sonderfall“ behandelt. Die Alt-Schwyzer begannen in der Folge, die vorrevolutionären Zustände wiederherzustellen; es gelang ihnen ihre Vormachtstellung im Kanton bis 1830 zu behaupten. Die Auseinandersetzung mit den Bezirken des „äusseren Kantons“ trieb den alten Stand Schwyz in den folgenden Jahren jedoch an den Rand des Untergangs. Nach der durch die eidgenössische Tagsatzung verfügten Wiedervereinigung der für kurze Zeit getrennten Kantonsteile stellte die Verfassung von 1833 die materielle und formale Gleichstellung des Landes Schwyz mit den übrigen – damals – sechs Bezirken sicher. Die fortdauernde faktische Vormacht des Bezirkes Schwyz innerhalb des Kantonsgebietes wurde indessen erst mit der nach dem Sonderbundskrieg von 1847 geschaffenen Verfassung vom 18. Februar 1848 beendet. Der Kanton Schwyz und der nun fest definierte Bezirk Schwyz mussten ihren Platz im neuen Bundesstaat finden.
Einer von sechs Bezirken
Die Bezirke behielten in der Verfassung von 1848 ihre Stellung als autonome Gebietskörperschaften mit Steuerhoheit, Bezirksgerichten als erste Instanz und demokratisch gewählten Behörden. Ihre Stellung und Aufgaben veränderten sich allerdings im Lauf von über 150 Jahren. Etliche hoheitliche Kompetenzen wie etwa die Aufsicht über die Gemeinden mussten an den Kanton abgetreten werden. Das Alte Land mit seinen 15 Gemeinden hatte eine teils schmerzhafte Umwandlung zu einem „Bezirk“ wie die andern fünf zu durchlaufen. Viele altgewohnte Rechte und Vorrechte waren aufzugeben, an ihre Stelle traten andere, neue Aufgaben. Die Sorge um die fliessenden Gewässer war lange Zeit ein Schwergewicht der Tätigkeit des Bezirkes; die heftig umkämpfte Gründung des „Elektrizitätswerkes des Bezirkes Schwyz“ im Jahre 1951 setzte eine bedeutsame Marke in diesem Aufgabenbereich. Neben der Übernahme einiger historisch bedeutsamer Bauwerke, etwa der alten Letzitürme in der Schornen und in Rothenthurm, hatte der Bezirk seit jeher eine Reihe von Strassen zu unterhalten; der damals arme Kanton überliess sie noch so gerne der unteren Stufe.
Vor allem jedoch wurde der Bezirk Schwyz in seiner neueren Geschichte immer stärker im Schul- und Bildungswesen eingebunden. Einen entscheidenden Schritt bedeutete die Übernahme der Oberstufenschulen (Sekundar-, Real- und Werkschulen) am 6. Juni 1971. Der Bau bzw. der Umbau und die Erweiterung von Schulanlagen für die Oberstufe folgten in regelmässigen Abständen. Das Budgetgewicht verlagerte sich folgerichtig zusehends auf den Schulbereich.
Mit dem Beitrag von 6,8 Mio. Franken an das neue Krankenhaus in Schwyz und der erstmaligen freiwilligen Unterstützung des Spitalbetriebs Schwyz im Jahre 1975 dehnte sich das Aufgabenspektrum weiter aus. Die eidgenössische und die kantonale Gesundheitspolitik brachten ständig wachsende Belastungen des Bezirkshaushaltes durch die Beiträge an die Spitalversorgung mit sich. So entstand eine zweite Hauptposition im Budget. Im Jahre 2001 machte der Bruttoaufwand für Bildung und Gesundheit rund drei Viertel des Gesamtaufwandes des Bezirkes von 58,26 Mio. Franken aus.
Das „Gesetz über die Organisation der Bezirke und Gemeinden“ vom 29. Oktober 1969 zog eine weitgehende Partialrevision der Kantonsverfassung nach sich. Die verfassungsrechtlich mögliche Einführung einer ausserordentlichen Bezirksorganisation mit einem Bezirksparlament wurde indessen 1974 von den Bezirksbürgern deutlich abgelehnt. Angenommen wurde dagegen 1984 die Einführung der Urnenabstimmung für Sachgeschäfte. Die Bezirksgemeinde, eine symbolträchtige Erinnerung an die untergegangene Landsgemeinde, blieb als Budget- und Wahlgemeinde bestehen und fand bis 1998 in der Regel auf dem alten Landsgemeindeplatz im Ring zu Ibach statt. Aus praktischen Gründen beschloss der Bezirksrat 1999 die Versammlung im neu erbauten Kongressgebäude „MythenForum“ zu Schwyz durchzuführen.
Behörden- und Verwaltungsreform
Die Verlagerung der Aufgaben und die Anforderungen der modernen Kommunikation und Information riefen in den jüngsten Jahren nach organisatorischen Anpassungen und Neuerungen. Der Bezirk erarbeitete 1999 ein umfassendes Reformpaket, das nebst der schrittweisen Verkleinerung des Bezirksrates von ursprünglich fünfzehn auf neun Mitglieder eine Verwaltungsreform mit zahlreichen administrativen und organisatorischen Änderungen nach sich zog. Der Bezirk beweist damit seine Fähigkeit und Bereitschaft, auf die Anforderungen der Zeit angemessen reagieren zu können, und ein trotz aller Veränderungen und Turbulenzen hohes Mass an Kontinuität. Bürgernähe, urdemokratischer Sinn, traditionsbewusstes und gleichzeitig zeitgemässes Handeln setzen positive Signale für die Zukunft.
Behördenreform 2016
Auf den 1. Juli 2016 trat eine erneute Sitzzahlreduktion des Bezirksrates in Kraft (angenommen an der Urnenabstimmung vom 8. März 2015 mit 80.7 %). Der Bezirksrat zählt nun noch sechs Mitglieder und ist damit – nebst Riemenstalden – die zweitkleinste Exekutive im Kanton Schwyz. Auf das gleiche Datum wurde auch die Organisation der Verwaltung den neuen Verhältnissen angepasst.
Gemeinden des Bezirks Schwyz
Übersicht in Zahlen
Bezirk Schwyz
Einwohner per 31.12.2021 (Quelle Amt für Wirtschaft) | 56’190 |
Einwohner pro km2 | 111 |
Gesamtfläche in Hektaren | 50’674 |
Arbeitsstätten 2018 | 4’668 |
Beschäftigte I. Sektor | 2’090 |
Beschäftigte II. Sektor | 6’962 |
Beschäftigte III. Sektor | 18’944 |
Beschäftigte total | 27’996 |
Stimmberechtigte per 15.05.2022 | 38’447 |
Postalische Haushaltungen 2022 | 26’881 |
Ausbildung
Folgende Ausbildungsmöglichkeiten stehen beim Bezirk Schwyz zur Verfügung:
- Praktika für angehende Rechtsanwälte beim Bezirksgericht Schwyz und Notariat Goldau
- 3 Lehrstellen für Kaufmann/Kauffrau bei der Bezirksverwaltung
- 1 Lehrstelle für Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt bei den Schulliegenschaften