Pragelpass
Zuletzt aktualisiert am 29. November 2025
Pragelpass Strasseninfo
Die Passstrasse ist infolge Schnee ab «Fruttli» (Seite Muotathal) bis «Gampel» (Seite Glarus) mit einer Wintersperre belegt.
Ausserhalb der Wintersperre gelten folgende Verkehrseinschränkungen für die ganze Pragelpass-Strasse:
- Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5.5 km nach der Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, ca. 2 km) – bei Fragen zur Wochenendsperrung wenden Sie sich bitte an das Polizeikommando Glarus: 055 645 66 66;
- An Feiertagen, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der Pragelpass normal befahrbar (ausgenommen Wintersperre);
- Höchstgewicht 3.5 Tonnen (SSV-Signal 2.16) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl. elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
- Fahrverbot für Anhänger (SSV-Signal 2.09) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl. elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
- Höchstgewicht land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Werken und privaten (inkl. elektrischer Infrastrukturen) sowie Verkehr für milchverarbeitende Betriebe inkl. Anhänger 32 Tonnen (SSV-Signal 2.16);
- Höchstgewicht militärischer Verkehr inkl. Anhänger: 12 Tonnen.
Für Sonderbewilligungen betreffend der Gewichtsbeschränkungen ist das Antragsformular im Onlineschalter zu verwenden.