Neuorganisation Sekretariat Schlichtungsbehörde im Mietwesen ab 1. Januar 2024

Die Bezirkskanzlei Schwyz informiert über eine bevorstehende Neuorganisation des Sekretariats der Schlichtungsbehörde im Mietwesen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Dieser Schritt erfolgt in Reaktion auf die Überprüfung einer langjährigen Praxis, in der das Sekretariat der Schlichtungsbehörde sowohl räumlich als auch organisatorisch mit dem Bezirksgericht Schwyz verbunden war, was aufgrund der gleichzeitigen Aufsichtsfunktion des Bezirksgerichtspräsidenten über die Schlichtungsbehörde im Mietwesen heute nicht mehr zeitgemäss erscheint.

Infolgedessen hat der Bezirksrat Schwyz beschlossen, das Sekretariat der Schlichtungsbehörde im Mietwesen räumlich und organisatorisch vom Bezirksgericht zu trennen. Ab 1. Januar 2024 wird das Sekretariat der Schlichtungsbehörde im Mietwesen beim Präsidenten der Schlichtungsbehörde, Dr. Reto Wehrli, an folgender Adresse angesiedelt sein:

Schlichtungsbehörde im Mietwesen, Dr. Reto Wehrli, Bahnhofstrasse 4, 6430 Schwyz, E-Mail: mietschlichtungsbehoerde@bezirk-schwyz.ch

Die Neuorganisation zielt darauf ab, die Unabhängigkeit und Transparenz der Schlichtungsbehörde im Mietwesen zu gewährleisten bzw. zu verbessern.