Übertragung Aufgaben Erbschaftsamt an Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Schwyz ist – nebst der Beurteilung von Zivil- und Strafrechtsfällen sowie aufsichtsrechtlichen Funktionen – für nichtstreitige Erbschaftsangelegenheiten zuständig. Darunter fallen die Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen (jährlich ca. 180 Fälle), die Ausstellung der Erbbescheinigungen (jährlich ca. 390 Fälle) und die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen (jährlich ca. 60 Fälle).

Demgegenüber obliegt es der Bezirksverwaltung, die zur Sicherung des Erbgangs erforderlichen Massnahmen anzuordnen, wie beispielsweise Siegelungen oder Erbschaftsverwaltungen, und das Steuerinventar aufzunehmen (jährlich insgesamt ca. 500 Fälle). Für die Erfüllung dieser Aufgaben war bislang das beim Bezirk Schwyz angegliederte Erbschaftsamt zuständig.

Mit der Teilrevision der Justizgesetzgebung (Inkraftsetzung: 1. Januar 2019) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, die Aufgaben des Erbschaftsamts an das Bezirksgericht zu übertragen, um eine in der Praxis teilweise erfolgte Vermischung der Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche zu vermeiden. Der Bezirksrat des Bezirks Schwyz hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 (Beschluss Nr. 226/2021 C II 18) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Aufgaben des Erbschaftsamts per 1. Juni 2022 dem Bezirksgericht Schwyz übertragen. Dies bedeutet, dass es beim Bezirk Schwyz ab dem 1. Juni 2022 kein Erbschaftsamt mehr gibt. Ab diesem Zeitpunkt werden sämtliche obgenannten Aufgaben durch das Bezirksgericht Schwyz bzw. dessen Erbschaftskanzlei wahrgenommen. Die Aufgabenübertragung ermöglicht es, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen und bringt Bürgerinnen und Bürgern den Vorteil, dass sie künftig eine Anlauf- und Auskunftsstelle haben.

Weitere Informationen unter Erbschaftskanzlei