Pragelpass

Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2025

Passöffnung

Der Pragelpass ist offen. Gemäss Medienmitteilung des Kanton Glarus vom 10. Juni 2025 muss ab dem 16. bis und mit 23. Juni 2025, resp. je nach Witterungsverhältnissen bis und mit 26. Juni 2025 mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten auf der Glarner Seite, Klöntalerstrasse Abschnitt Seestrecke Rhodannenberg bis Vorauen, gerechnet werden. Details entnehmen Sie bitte der unten angefügten Medienmitteilung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sven Gantenbein, Kanton Glarus, Bau und Umwelt, Mobilität und Tiefbau: 055 646 64 29 / sven.gantenbein@gl.ch.

Medienmitteilung Klöntalerstrasse

 

Folgende Verkehrseinschränkungen gelten für die ganze Pragelpass-Strasse:

  1. Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5.5 km nach der Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, ca. 2 km) – bei Fragen zur Wochenendsperrung wenden Sie sich bitte an das Polizeikommando Glarus: 055 645 66 66;
  2. An Feiertagen, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der Pragelpass normal befahrbar (ausgenommen Wintersperre);
  3. Höchstgewicht 3.5 Tonnen (SSV-Signal 2.16) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl. elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
  4. Fahrverbot für Anhänger (SSV-Signal 2.09) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl. elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
  5. Höchstgewicht land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Werken und privaten (inkl. elektrischer Infrastrukturen) sowie Verkehr für milchverarbeitende Betriebe inkl. Anhänger 32 Tonnen (SSV-Signal 2.16);
  6. Höchstgewicht militärischer Verkehr inkl. Anhänger 12 Tonnen.

Für Sonderbewilligungen betreffend der Gewichtsbeschränkungen ist das Antragsformular im Onlineschalter zu verwenden.