Neuorganisation Hochwasserschutz Bäche

Der Bezirk Schwyz plant die Vereinfachung der Zuständigkeiten im Hochwasserschutz und die Aufhebung des komplexen Perimeterwesens. Neu soll der Hochwasserschutz an den Fliessgewässern vom Bezirk geleitet und über das Bezirksbudget finanziert werden. An der Bezirksgemeinde vom 19. April 2023 wird das Geschäft beraten und soll dann an die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 überwiesen werden. Vorausgesetzt, die Vorlage wird von der Stimmbevölkerung des Bezirks Schwyz gutgeheissen, ist eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.

Inhaltliche Zusammenfassung

Das bisherige System der Wuhrkorporationen stösst aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte zunehmend an seine Grenzen. Dazu kommt, dass für die meisten Bäche im Bezirk Schwyz, welche ein Hochwasserschutzproblem haben, noch keine gesetzeskonforme Wuhrkorporation besteht. Dieses veraltete System ist aufwändig, kompliziert und lückenhaft. Neu sollen deshalb die Aufgaben der Wuhrkorporationen durch den Bezirk Schwyz übernommen werden. Die Details dieser Neuorganisation sind in einem neuen Wuhrreglement festgehalten. Der Gewässerunterhalt soll über Wuhrmeister, welche in Wuhrkreisen organisiert sind, sichergestellt werden. Die Finanzierung der Hochwasserschutzprojekte soll neu vom Bezirk übernommen werden. Diese Umlagerung wird das Bezirksbudget jährlich um etwa 1.1 Mio Franken mehrbelasten. Im Gegenzug werden die bisher pflichtigen Grundeigentümer ebenfalls um rund 1.1 Mio Franken pro Jahr entlastet. Mit der Neuorganisation will der Bezirksrat den Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient organisieren und die Gleichbehandlung gewährleisten.