Abgabe Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl - Volksabstimmung vom 12. März 2023

Zusammenfassung

Die von der Gemeinde Ingenbohl geplante Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord betrifft die bezirkseigene Seewenstrasse. Um klare Verhältnisse bezüglich Bauherrschaft und Unterhalt zu schaffen, soll die Seewenstrasse auf dem Gemeindegebiet von Ingenbohl der Gemeinde Ingenbohl abgetreten werden. Da sich dieser Strassenabschnitt in einem schlechten baulichen Zustand befindet, soll zudem ein Beitrag des Bezirks an die Sanierung bzw. an den Umbau der Seewenstrasse von insgesamt CHF 5 200 000.00 ausgerichtet werden. Die Langensteg-Brücke wird mit dieser Beschlussfassung ebenfalls an die Gemeinde Ingenbohl abgetreten. Die Sanierung dieser Brücke wird aber noch durch den Bezirk ausgeführt und finanziert. Der Bezirksrat beantragt, der Vorlage zuzustimmen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie der Abgabe der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet von Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl sowie Entschädigung für die Instandstellungskosten der Seewenstrasse von CHF 5 200 000.00 zustimmen?

Foto von Strasse, Wiese, Häuser

Seewenstrasse, Ist-Zustand

Grafik Groberschliessung Brunnen-Nord

Übersicht Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord

Grafik Verlauf Strasse

Übersicht Abgabe Seewenstrasse an Gemeinde

Grafik Verlauf Strasse

Übersicht Langsamverkehrsführung Brunnen Nord

Foto von Strasse über Bahngeleise

Seewenstrasse, Ist-Zustand

Das Projekt Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord

Das frühere Lagerhaus- und Zementfabrikareal wird neu genutzt. Erste Neubauten sind realisiert. Bis im Jahre 2035 entsteht ein urbanes Quartier mit Wohnraum für rund 1’200 Einwohnerinnen und Einwohner und zusätzlichen 1’400 Arbeitsplätzen. Voraussetzung dafür ist eine leistungsfähige und sichere Verkehrserschliessung (Basis- und Groberschliessung), die den Bahnhofplatz Brunnen entlastet und insgesamt die Erschliessung verbessert. Es ist nach dem Raumplanungsrecht Aufgabe der Gemeinde, diese ausreichende Erschliessung zu gewährleisten.

Das Quartier Brunnen Nord verfügt über eine optimale Lage. Es liegt direkt beim Bahnhof und verfügt über nahe Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Zum See und zum Dorfzentrum beträgt die Distanz rund 1 bis 1.5 Kilometer. Mit dem Auto soll Brunnen Nord ab der Autobahn über eine neue, leistungsfähige Erschliessung direkt erreicht werden. Im Quartier entstehen auch Arbeitsplätze, so dass kurze Arbeitswege möglich werden. Die neue Erschliessung von Brunnen Nord mit einem direkten Zugang zum Autobahnanschluss Brunnen entlastet den Bahnhofsplatz vom Zusatzverkehr. Zudem wird die Erreichbarkeit des Dorfzentrums verbessert, selbst wenn der Verkehr auf der Schwyzerstrasse oder dem Viadukt nur eingeschränkt zirkulieren kann.

Brunnen Nord ist für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer (Langsamverkehr) ebenerdig erschlossen. Diese müssen die Bahnlinie nicht zusammen mit dem motorisierten Strassenverkehr über den Hochkreisel Stegstuden überqueren.

Die Basis- und Groberschliessung nimmt Rücksicht auf die Muota und den national festgelegten Wildtierkorridor in den Stegstuden. Der Gewässerraum der Muota wird nur marginal beansprucht und die Funktion des Wildtierkorridors wird unterstützt. So kann das Wild die Strasse unterqueren und durch den Verzicht auf eine Strassenbeleuchtung im Bereich des Wildtierkorridors wird die Passage der Wildtiere auch in der Nacht unterstützt.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ingenbohl haben am 25. September 2022 dem Baukredit für die Erstellung der Basis- und Groberschliessung von CHF 46.1 Mio. zugestimmt. An der Finanzierung beteiligen sich die Grundeigentümer/innen, der Bezirk Schwyz und der Kanton Schwyz. Die Gemeinde Ingenbohl finanziert netto CHF 10.1 Mio., die Grundeigentümer tragen CHF 21.9 Mio. und der Kanton CHF 10.1 Mio. bei. Der Bezirk Schwyz beteiligt sich in der Höhe der Sanierungskosten, die ihm für die Instandstellung der Seewenstrasse anfallen würden, falls er die Strasse behält („Ohnehinkosten“). Dies sind CHF 4 Mio. im Perimeter Brunnen Nord und CHF 1.2 Mio. im übrigen Teil der Seewenstrasse (siehe unten).

Abgabe der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl

Momentan liegen komplizierte und übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord vor. Der Bezirk ist heute Eigentümer der Seewenstrasse, die Gemeinde ist verantwortlich für die Basis- und Groberschliessung und der Kanton wie auch die verschiedenen Grundeigentümer/innen sind daran beteiligt. Um bezüglich der anstehenden Neubau- und Sanierungsprojekte sowie für die künftigen Unterhaltsmassnahmen klare Verhältnisse zu schaffen, soll die Seewenstrasse auf dem Gemeindegebiet von Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl abgegeben werden. Die Zuständigkeit für den Unterhalt liegt dann vollumfänglich bei der Gemeinde.

Gemäss § 9 Strassengesetz (SRSZ 442.110) werden Strassen in einem funktionstüchtigen Zustand kostenlos von einem Gemeinwesen auf das andere übertragen. Der Abschnitt der Seewenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Ingenbohl weist aber einen erheblichen Instandsetzungsbedarf auf. Der Bezirk Schwyz müsste den gesamten Abschnitt also zuerst sanieren, bevor dieser der Gemeinde abgetreten werden kann. Aufgrund des geplanten Neubaus der Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord durch die Gemeinde Ingenbohl macht jedoch eine vorgängige Strassensanierung durch den Bezirk keinen Sinn. Deshalb soll die vorliegende Sanierungspflicht des Bezirks Schwyz mit einer Abgeltung in der Höhe von CHF 5 200 000.00 inkl. MwSt an die Gemeinde Ingenbohl entschädigt werden. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. CHF 1 200 000.00 für die Instandstellung der Abschnitte der Seewenstrasse, die nicht vom Projektperimeter Brunnen Nord betroffen sind (Abschnitt Einmündung Schwyzerstrasse bis Liegenschaft Steiner und Abschnitt Langensteg-Brücke bis Gemeindegrenze, siehe Abbildung 1)
  2. CHF 4 000 000.00 als Beitrag an die Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord (inkl. Ersatz Brücke 17ni über SBB)

Bei diesen Beträgen handelt es sich um „Ohnehinkosten“, welche dem Bezirk Schwyz entstehen würden, wenn er die Seewenstrassen selber Instandstellen müsste (inkl. Brücke 17ni über SBB). Basis für diese Kostenberechnung ist eine Kostenschätzung der CES Bauingenieur AG aus dem Jahr 2018. Diese ist unten im Downloadbereich abrufbar.

Ein Spezialfall stellt die Langensteg-Brücke über die Muota dar. Die Langensteg-Brücke ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen und muss ersetzt werden. Der Ersatz der Langensteg-Brücke ist gemäss Projektplan des Bezirks Schwyz nach Inbetriebnahme der Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord und in Koordination mit den laufenden Wasserbau-Projekten an der Muota voraussichtlich im Jahr 2026 vorgesehen. Mit der Gemeinde Ingenbohl ist vereinbart, dass die Langensteg-Brücke von der Gemeinde erst übernommen wird, nachdem diese neu erstellt ist.

Die erwähnte Vereinbarung zwischen dem Bezirk Schwyz und der Gemeinde Ingenbohl wurde im Juni 2018 abgeschlossen und basiert auf dem kantonalen Nutzungsplan Brunnen Nord. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung sind in der vorliegenden Botschaft wiedergegeben. Die Vereinbarung ist ebenfalls unten im Downloadbereich abrufbar.

Finanzielle Auswirkungen und Risiken

Mit der Sanierung und Abtretung der Seewenstrasse im Umfang von CHF 5.2 Mio. steigt der Bedarf an liquiden Mitteln. Aufgrund des niedrigeren Steuerfusses und der daraus resultierenden tieferen Steuereinnahmen werden die benötigten finanziellen Mittel auf dem Kapitalmarkt zu Konditionen der öffentlichen Hand aufgenommen. Die aktuelle geringe Nettoschuld pro Einwohner nimmt leicht um ca. CHF 92 zu, das Fremdkapital um ca. 10%.  Die Erfolgsrechnung wird durch Abschreibungen von jährlich CHF +208’000.00 (4% des Investitionswertes) mehr belastet. Die Zinsen werden mit 0.75% geschätzt (CHF +39’000.00).

Standpunkt des Bezirksrates

Der Bezirksrat Schwyz war von Anfang an in die Planung und Konzeption der Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord involviert. Die Eckpunkte der Abgabe der Seewenstrasse und finanziellen Beteiligung des Bezirks wurden bereits in einer Vereinbarung zwischen dem Bezirk Schwyz und der Gemeinde Ingenbohl im Juni 2018 festgehalten.

Der Bezirk Schwyz wird mit der Abgabe der Seewenstrasse an die Gemeinde Ingenbohl von künftigen Investitionen in diese Strasse und vom laufenden Unterhalt entlastet. Der Bezirksrat begrüsst deshalb die vorgesehene Lösung. Sie schafft klare Verhältnisse bei den Zuständigkeiten für die Bau- und Sanierungsprojekte sowie für den künftigen Unterhalt und entlastet den Bezirk Schwyz in finanzieller Hinsicht nachhaltig.

Antrag des Bezirksrates

Der Abgabe der Seewenstrasse auf dem Gemeindegebiet von Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl sowie Entschädigung für die Instandstellungskosten der Seewenstrasse von CHF 5 200 000.00 ist zuzustimmen.

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission

Gemäss § 9 des Schwyzer Strassengesetz vom 15.9.1999 hat der Abtretende die Pflicht, die Strasse in funktionsfähigem Zustand zu übergeben. Die Sanierung der Seewenstrasse weist grosse Schnittstellen mit dem Bau der neuen Basiserschliessungsstrasse und dem Knoten Stegstuden auf, weshalb es aus Sicht der Rechnungsprüfungskommission Sinn macht, dass die Sanierung der Seewenstrasse in der Verantwortung der Gemeinde Ingenbohl erfolgt. Gemäss Prüfung erachtet die RPK den Betrag von CHF 5 200 000.00 dafür als angemessen.

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, der Abgabe der Seewenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl sowie der Entschädigung für die Instandstellungskosten in Höhe von CHF 5 200 000.00 zuzustimmen.